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AG in Hessen, 8 K 3370/88
"Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht besteht."

OLG Stuttgart, 15.03.1998 8 WF 96/88
"Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren
wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein."


OLG Zweibrücken, Az 6WF 117/00
"Detektivkosten sind im Unterhaltsprozess erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt."

AG Hamburg, 38 C 110/96, 24.10.1990
Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs Eigenbedarfsgründe der Vermieter als unrichtig entlarven, können Detektivkosten vom Vermieter ersetzt erhalten."





Irrtümer sind vorbehalten. Die hier aufgeführten Urteile sind lediglich Information
und stellen nätürlich keine Rechtsberatung dar.